KUNZ+STROBEL Elektrotechnik
GmbH
Burghaiger Strasse 24
95326 Kulmbach
Private Nutzung
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer
einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich. Somit ist der
Eigentümer in der Regel auch für Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen
Zustand einer Anlage entstehen, haftbar. Dazu kommt die neue VDE-Bestimmung
DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100). Hierzu schreibt die Deutsche und Elektrotechnische
Kommision im DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische
Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen
und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken
dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden." Zwar besteht mit dieser
Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht. Bei Schadensfällen
rekurieren Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm. Damit erlangt
der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften
und Wohnungseigentümern eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der
geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er
vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige
Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.
Gewerbliche Nutzung
Prüfpflicht für Gewerbebetriebe
gesetzlich vorgeschrieben! Grundsätzlich gilt: Die Inhaber von Betrieben sind
für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und müssen
ihn im Schadensfall gegenüber dem Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften
und Versicherungen nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG
4 muß die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden
(nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate). Die Inhaber und Betreiber von
öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage
verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste
Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar
alle 6 Monate). In Gewerbebetrieben geht die Verantwortung des Eigentümers
(sofern er nicht der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem
vermieteten Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt an den vermieteten
Raum. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn
betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.